Aufgeschreckt durch verschiedene Pressemeldungen, dass vermehrt im umliegenden Ausland Zollkontrollen gezielt gegen Teilnehmer an Motorsportveranstaltungen stattfinden, haben wir uns durch den Tschungel der Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Empfehlungen verschiedener Organisationen gewühlt, um endlich etwas Klarheit zu schaffen, wie man am einfachsten auf einem legalen Weg zu einer Zolldeklaration gelangen kann, um den Gesetzen der EU Länder gerecht zu werden.

 

Formular für mündliche Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung in EUR Ländern

Dies erklärt die alternative Methode zur Deklaration der mitgeführten Renn- und Strassen-Motorrädern ohne Strassenzlassung anstelle eines Carnet ATA.

 

Das Formular steht in den verschiedenen Landessprachen zur Verfügung und besteht aus 2 Seiten, die ausgefüllt werden müssen:

 

1. Seite  -  Original zuhanden der ausländischen Zollbehörden

2. Seite  -  Kopie für den Anmelder

 

Im Formular sind die mitgeführten Fahrzeuge mit den Chassis Nummern, sowie allfälliges Ersatzmaterial, Startmaschinen und andere nicht als persönliche Gegenstände geltende Bestandteile aufzulisten.

 

Die beiden Formulare müssen dem ausländischen Zollamt an der Grenze vorgewiesen und abgestempelt werden. Achtung, dies ist nur an mit Zollpersonal besetzten Grenzübergängen und nur während den offiziellen Öffnungszeiten möglich!

 

Das Originaldokument verbleibt beim ausländischen Zollposten und die Kopie muss unbedingt als Ausweispapier für eine allfällige Kontrolle mitgeführt werden.

 

Die Dokumentenkopie muss auf der Wiedereinreise in die Schweiz beim ausländischen Zollposten präsentiert werden, um damit den Nachweis der Wiederausführ zu erbringen. Nichtbeachten wird entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen (Zollnachforderung, Mehrwertsteuer und mögl. Busse)

 

Wichtig: dieses Anmeldeverfahren kann nur von Schweizer Bürgern/Bürgerinnen verwendet werden. Ausländische Staatsangehörige unterliegen anderen Zollvorschriften.

 

 

Zollanmeldeformular 0278 Zollformular D
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Zollanmeldeformular CELEX_32015R2446_IT_
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Zollanmeldeformular cerfa_15678-01 FRANZ
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EU Verordnungen für vorübergehende Verwendung im Ausland

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Die Gesetzestext in den verschiedenen Sprachen sind unter folgendem Link auffindbar. Das zweiseitige Formular ist zum Ausdrucken jeweils ca. auf Seite 530 +/- zu finden.

 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32015R2446

 

 

Wiedereinfuhr in die Schweiz

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Um auf der Rückreise in die Schweiz den Schweizer Ursprung des Fahrzeuges und der weiteren mitgeführten Waren nachweisen zu können, ist entsprchend ein abgestempelter Fahrzeugausweis oder das Formular 13.20 und allenfalls Kopien der bezahlten Einfuhrsteuer und Zoll mitzuführen. Zusätzlich dienen u.U. auch Rechnungskopien für die mitgeführten anderen Waren, welche nachweisen, dass die Ware ursprünglich in der Schweiz gekauft wurde, vorallem wenn es sich um Neuware handelt.

Das Mitführen von verladenen Fahrzeugen mit Strassenzulassung

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Für das Mitführen von zugelassenen Schweizer Fahrzeugen ist keine Zolldeklaration notwendig. Einzige Voraussetzung ist, dass ein offizieller und regulär bemannter Zollübergang benutzt wird, welches den Zollbehörden eine ordentliche Überprüfung des mitgeführen Ware ermöglichen würde (Stichproben).